Architekturwettbewerb 2024
Preisverleihung am 26.07.2024
Preisverleihung am 26.07.2024
Nach dem Motto „zeigen was geht“ nahmen an diesem Architekturwettbewerb zum 13. Mal in Folge Studenten aus dem Masterstudiengang der Fachhochschule Aachen teil.
Die Fachjury, bestehend aus Prof. Horst Fischer, ehem. FH Aachen, (Preisgerichts‐Vorsitz), Dipl.‐Ing. Elke Ostenda (Architektin Sparkassen‐Immobiliengesellschaft Aachen) Dipl.‐Ing. Josef Türck‐Hövener (Technischer Beigeordneter Stadt Herzogenrath), Frau Hannah Torkler (Architektin aus Aachen und bereits FH-Wettbewerb-Gewinnerin) sowie Herrn Justus Poth (Partner hks Architekten Aachen) hatte die schwierige Aufgabe bei der Preisverleihung am 26.07.2024 aus 11 hochwertigen Wettbewerbsbeiträgen 6 Entwürfe auszuwählen.
Im Mittelpunkt stand diesmal eine Umplanung rund um die Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule in Herzogenrath Kohlscheid. Selbstverständlich ging es nicht primär um einen Abriss der Gebäude, sondern um zur Ressourcenschonung sollten die vorhandenen Gebäude integriert und neu genutzt werden. Obwohl dieses Projekt rein fiktiv ist, nimmt Herr Franz-Josef Türck-Hövener, Technischer Beigeordneter der Stadt Herzogenrath, die Ideen und Umsetzungen für zukünftige Planungen gerne auf.
Überzeugt hat der Entwurf von Frau Janina Rakipi, sie gewann den ersten Platz bereits zum 2. Mal beim FH-Wettbewerb.
Weitere Preisträger waren Herr Faros Arnold Selo, 2. Preis, , Frau Anna Palarz, 3. Preis, , Herr Gian Luca Patti, 4. Preis, sowie die beiden Ankäufe von Frau Nadine Mertens und Frau Martha Rüdiger.
Die S-Immo freut sich gemeinsam mit Herrn Prof. Eckey von der FH Aachen, dieses außergewöhnliche Projekt unterstützen zu dürfen und gratuliert den Preisträgerinnen und Preisträgern nochmals sehr herzlich.
Gesetzlich bundesweit festgeschrieben
Der Bundestag hat in der Sitzung vom 14. Mai 2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern angenommen. Der Bundesrat hat diese Entscheidung inzwischen gebilligt. Der Beschluss sieht vor, dass Käufer zukünftig maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen müssen. Dadurch soll in erster Linie verhindert werden, dass Maklerkosten, die vom Verkäufer verursacht wurden, dem Käufer angerechnet werden.
Die S-Immo begrüßt die Entscheidung des Bundestages, die Teilung der Maklerkosten zukünftig gesetzlich zu verankern. Für unsere Kunden wird sich dadurch nichts ändern, da wir die Maklercourtage auch in der Vergangenheit schon zwischen Verkäufer und Käufer geteilt haben.
Der Gesetzgeber hat damit eine in vielen Bundesländern bereits bestehende Praxis übernommen. Auch wir haben, wie in NRW bei größeren Maklerhäusern üblich, die Maklercourtage in der Vergangenheit bereits gleichermaßen zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Michael Axmann, Vertriebsleiter bei der S-Immo, sieht den Beschluss positiv:
„Die Gesetzesregelung entspricht unserem Selbstverständnis als Immobilienmakler. Wir sehen uns traditionell als fairer Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer. Unser langjähriges Modell, die Provision zwischen Käufer und Verkäufer zu teilen, wurde damit bestätigt und gesetzlich festgeschrieben.“
Auch Tobias Hermanns und Dietmar Röhrig, beide Geschäftsführer der S-Immo, begrüßen die Entscheidung: „Als größter Makler in der StädteRegion Aachen bieten wir sowohl unseren Verkäufern als auch unseren Käufern professionelle Unterstützung und eine sachliche Beratung – deshalb werden wir auch von beiden Parteien in gleicher Höhe bezahlt. Wir sehen uns auch zukünftig im Wettbewerb mit Maklern, die bisher auf die Innenprovision verzichtet haben, sehr gut aufgestellt.“
Würselen, im Juni 2020