Zweifamilienhaus in ruhiger Seitenstraße
Haus in 52477 Alsdorf
Das hier angebotene Zweifamilienhaus wurde Mitte der 1950er Jahre in einer kleinen Seitenstraße zwischen Annapark und Burgpark am Rande der Alsdorfer Innenstadt erbaut.
Da eine der beiden Wohnungen zeitnah bezugsfrei wird, richtet sich dieses Angebot sowohl an Eigennutzer, als auch an Kapitalanleger.
Im Jahr 1999 haben die heutigen Eigentümer eine umfassende Modernisierung vorgenommen.
Im Rahmen dieser Maßnahme wurden u. a. die Fenster, die Heizung, beide Badezimmer, die Strom-Unterverteilung und die Hauptstromleitungen erneuert.
Zuletzt wurde das Grundstück im Jahr 2021 mit einem neuen Zaun eingefriedet.
Das Haus präsentiert sich seitdem in einem gepflegten und ordentlichen Zustand.
Die Wohnfläche verteilt sich auf zwei gleich geschnittene Wohnungen mit Flächen von ca. 66,5 m² im Erdgeschoss und ca. 60,5 m² im ersten Obergeschoss.
Die Wohnungen verfügen jeweils über zwei Schlafzimmer, einen Wohnraum, eine Küche, eine Diele und ein modernes Tageslichtbad.
An das Erdgeschoss schließen sich Terrasse und Garten an.
Hinzu kommen zwei ausgebaute Mansardenzimmer im Dachgeschoss mit ca. 11 m² und ca. 12 m².
Die Zimmer werden derzeit von den Mietern des Obergeschosses genutzt.
Der hieran angrenzende Speicher bietet sich als weitere Ausbaureserve an. Somit könnte eine dritte Wohnung mit über 50 m² Wohnfläche geschaffen werden.
Eine entsprechende Planung liegt bereits vor (Genehmigung der Stadt Alsdorf vorbehalten).
Des Weiteren ist die Immobilie vollständig unterkellert. Der Garten ist ebenfalls über eine Kelleraußentreppe zu erreichen.
Wie erwähnt sind beide Wohnungen derzeit vermietet; allerdings endet das Mietverhältnis im Erdgeschoss zum 3. Quartal 2022. Somit wird besonders diese Wohnung mit dem angrenzenden Garten auch für Eigennutzer äußerst attraktiv.
Preisansatz:
Derzeitiger Mietertrag: € 11.760,00 zzgl. Nebenkosten
Bruttorendite: ca. 4,72 % p.a.
Preis pro m²: ca. € 1.660,00 (zzgl. Ausbaureserve)
Hinweis: Der momentane Mietertrag von ca. € 6,53/m² ist deutlich steigerbar.
Dies wurde bei der Ermittlung dieses fairen Kaufpreises bereits berücksichtigt.
Die Nebenkosten werden mit den Mietern gemäß den vertraglichen Vereinbarungen umgelegt und jährlich abgerechnet.
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