Ansprechendes Wohn- und Geschäftshaus im Ortszentrum
Zins- und Renditehäuser in 52134 Herzogenrath
Dieses ansprechende Wohn- und Geschäftshaus befindet sich im Herzen von Herzogenrath mit einem spektakulären Ausblick auf die Burg Rode und im Umfeld allen Geschäften für den täglichen Bedarf.
Das um 1991 erbaute Haus befindet sich in einem guten Allgemeinzustand und kann nach Rücksprache mit den jetzigen Eigentümern übergeben werden. Anzumerken ist, dass die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss unentgeltlich und ohne bestehenden Mietvertrag vermietet ist.
Aufgrund persönlicher Bekanntschaft wurde die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss bislang ohne Mietkosten dem jetzigen Nutzer überlassen. Bei Verkauf verlässt dieser Nutzer das Objekt bzw. wird auf Wunsch des Erwerbers gegen einen noch auszuhandelnden Mietvertrag verbleiben.
Raumaufteilung:
GE: Die ca. 50 m² große Gewerbeeinheit beinhaltet einen großen Geschäftsraum mit Lager bzw. Abstellraum sowie eine Pantryküche mit separatem WC.
WE1: Die Wohnung im ersten Obergeschoss ist seit April 2019 vermietet und ca. 59 m² groß. Sie teilt sich auf in einen einladenden Eingangsbereich, Wohn-/ Esszimmer mit Balkon, Schlafzimmer, Abstellraum, sowie ein Wannenbad und Küche.
WE2: Im zweiten Obergeschoss finden Sie eine identische Wohnung mit ca. 59 m², welche seit August 2019 vermietet ist. Diese besteht aus dem Eingangsbereich mit Zugang zum offenen Wohn- und Esszimmer mit Balkon, Küche, Wannenbad sowie Elternschlafzimmer und ein Abstellraum.
WE3: Im Dachgeschoss dieses Hauses befindet sich eine weitere, ca. 56 m² große Wohnung. Diese ist seit September 2014 vermietet und besteht aus einem hellen Eingangsbereich, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Wannenbad, Abstellraum sowie Küche.
Die zentrale Lage ermöglicht eine nachhaltige Vermietbarkeit, somit richtet sich dieses Angebot an den Kapitalanleger.
Preisansatz SOLL:
Netto-Jahresmiete: ca. € 15.690,-- (inkl. kalk. GE mit 5,--€/m²)
Kaufpreis/m² Wohn-Gewerbefläche: ca. € 1.406,--
Bruttorendite: ca. 4,98%
Die Nebenkosten werden im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen auf die Mieter umgelegt und einmal jährlich abgerechnet.
Der Mietertrag erscheint durchaus steigerungsfähig.
Weitere Einzelheiten hält Ihre Ansprechpartnerin für Sie gerne bereit.
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