Allgemeine Geschäftsbedingungen
Basis für alle Geschäfte mit Ihrer Sparkassen Immobilien GmbH
Hier finden Sie die AGB Ihrer Sparkassen Immobilien GmbH.
Basis für alle Geschäfte mit Ihrer Sparkassen Immobilien GmbH
Hier finden Sie die AGB Ihrer Sparkassen Immobilien GmbH.
Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger des Angebotes unbeschadet einer Vermittlungsprovision der Gegenseite bei Erwerb eines Objektes durch ihn oder einen Verwandten ein Vermittlungshonorar von 3,57 % inkl. gesetz. MwSt. vom Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden, soweit nicht anders vereinbart. Bei Anmietung des Objektes zahlt der Mieter im Falle eines Gewerbemietvertrages eine Vermittlungsprovision von 2,38 Netto-Monatsmieten inkl. gesetzl. MwSt.. Bei Ersatzgeschäften (Anmietung anstelle Ankauf oder Ankauf anstatt Anmietung) gelten die vorgenannten Vermittlungshonorare je nach Einzelfall. Zahlbar sind die Honorare jeweils an die Sparkassen Immobilien GmbH Aachen.
Der Empfänger des Angebotes behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich. Gelangt durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluss mit einem von der Gesellschaft nachgewiesenen Anbieter, so ist der Empfänger bei Erwerb zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3,57 % vom Wirtschaftswert des Vertrages inkl. der gesetzl. MwSt., soweit nicht anders vereinbart, – bei einer gewerblichen Anmietung in Höhe von 2,38 Netto-Monatsmieten inkl. gesetzl. MwSt. – verpflichtet.
Ist die von der Gesellschaft nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger des Angebotes bereits bekannt, erklärt er das der Gesellschaft zeitnah nach Erhalt des Angebots und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die Gesellschaft nicht gegen sich gelten zu lassen.
Hinsichtlich des Objektes ist die Gesellschaft auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft für die Objekte und für die Bonität der Vertragspartner keine Gewähr und keine Haftung übernehmen.
Die Sparkassen Immobilien GmbH nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie zu Ihren Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung auf www.s-immo-aachen.de/datenschutz. Wir verarbeiten die Daten zur Erfüllung des Vertrages und können die Daten dazu an Dritte weitergeben.
I. Geltungsbereich
Diese AGB regeln abschließend das vertragliche Verhältnis zwischen dem Beratungsempfänger und dem Berater für die vom Berater angebotenen Leistungen, soweit nicht individualvertraglich ein abweichender Inhalt vereinbart wurde.
II. Vertragsgegenstand
I. Vertragsschluss
(1) Alle Angebote vom Berater sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Auftrags dar.
(2) Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Beraters zustande.
(3) Die Wirksamkeit des Vertrages ist nicht durch eine etwaige Förderung bedingt. Hinsichtlich der Förderfähigkeit der Vertragsleistung wird ausdrücklich auf die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ vom 31.05.2023 in der aktuellen Fassung hingewiesen.
II. Leistungen
(1) Der Berater erstellt entsprechend der einzelvertraglich vereinbarten Leistungen Sanierungsfahrpläne im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ vom 31.05.2023 in der aktuellen Fassung.
(2) Der Berater ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der Leistungen zu beauftragen.
III. Mitwirkungspflichten / Haftung des Beratungsempfängers
(1) Der Beratungsempfänger ist jederzeit zur vollständigen Auskunft über die
Immobilie verpflichtet. Er muss den Berater über den juristischen Status, Besonderheiten, die (bauliche) Beschaffenheit sowie eventuelle Schäden an der Immobilie vollständig informieren und muss ferner alle sonstigen Kenntnisse, über die er verfügt und von denen er weiß oder wissen müsste, dass sie für den Berater vor Vertragsabschluss von Bedeutung sind oder sein könnten, unaufgefordert offenlegen. Der Beratungsempfänger bestätigt ausdrücklich, dass dessen Angaben vollständig und vollumfänglich richtig sind und garantiert, dass die überlassenen Unterlagen gleich welcher Art oder Form (z. B. Grundrisszeichnungen, Lichtbilder etc.) frei von Rechten Dritter sind.
(2) Der Beratungsempfänger unterlässt alle Handlungen, welche den Berater bei Erfüllung des ihm erteilten Auftrages behindern könnte.
(3) Der Beratungsempfänger stellt den Berater im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der in dieser Ziffer geregelten Pflichten des Beratungsempfängers resultieren.
IV. Vergütung
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag.
(2) Die Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer
(3) Der Berater ist berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu erheben, es sei denn, der Beratungsempfänger weist nach, dass dem Berater tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. § 288 Abs.4 BGB findet Anwendung.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Beratungsempfänger nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Berater anerkannt sind.
V. Geheimhaltung / Datenschutz
(1) Die Parteien werden Informationen oder Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, Geheim halten.
(2) Der Berater informiert den Beratungsempfänger über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten mit der diesem Vertragswerk anliegenden Datenschutzerklärung. Der Beratungsempfänger nimmt diese zu Kenntnis.
VI. Nutzungsrechte
(1) Der Berater erwirbt das geistige Eigentum an sämtlichen von ihm erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Sanierungsfahrplan, etc.).
(2) Der Berater ist berechtigt, die erstellten Arbeitsergebnisse in eigenen Kundenreferenzlisten gleich welcher Art oder Form (z.B. Print oder auf der Firmenwebsite) zu verwenden.
(3) Der Beratungsempfänger ist nicht berechtigt, die vom Berater erstellten Arbeitsergebnisse zu bearbeiten, umzugestalten oder in sonstiger Weise inhaltlich oder gestalterisch zu verändern.
(4) Der Beratungsempfänger hat das Recht, die vom Berater erstellten Arbeitsergebnisse im Ganzen zu reproduzieren, zu verteilen und zu veröffentlichen, wenn und soweit er in angemessener Form darauf hinweist, dass die „Sparkassen Immobilien GmbH“ Urheber des jeweiligen Arbeitsergebnisses ist.
VII. Haftungsbeschränkung
(1) Die Parteien haften einander unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden,
die von ihnen, ihren Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Darüber hinaus haften sie einander für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder von Kardinalspflichten (mithin Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen) beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Im Übrigen haftet der Berater nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, soweit die Regelung der Ziffer (1) dem nicht entgegensteht.
(3) Der Berater haftet nicht für Schäden, die auf fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, soweit die Regelung der Ziffer (1) dem nicht entgegensteht.
(4) Der Berater haftet nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausbleibende Einsparungen, mittelbare Schäden, Schäden, welche durch höhere Gewalt verursacht werden, sowie Ansprüche, die auf einer Verletzung von Schutzrechten Dritter basieren.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch zugunsten der Mitarbeiter sowie Beauftragten des Beraters.