„Markante Ecke – Modelle für Stolberg-Atsch“ – Weil moderne Probleme innovative Lösungen brauchen
Unter diesem Motto fand am 30. Juni 2023 die Preisverleihung des gemeinschaftlichen Architekturwettbewerbs der FH Aachen und der S-Immo statt. Zum zwölften Mal durften talentierte Studierende ihre innovativen Ideen und Entwürfe präsentierten, um die Jury von sich zu überzeugen.
Frau Janina Rakipi wurde zur Siegerin des Wettbewerbs gekürt. Die Architektur-Studentin überzeugte mit ihrem Entwurf durch die Diversität der Wohneinheiten und das durchdachte Mobilitätskonzept, das den Bewohnern eine Car-Sharing-Station sowie eine Fahrradwerkstatt zur Verfügung stellt. Frau Rakipi erklärte der Aachener Zeitung, ihr „Stolberger Wohnbuffet“ solle „ein Gebäude sein, an dem vielseitige und innovative Wohnungstypen angeboten werden, um den individuellen Ansprüchen der Bewohner gerecht zu werden.“
Der Entwurf der 22-jährigen zeichnete sich durch die Priorisierung der Gemeinschaft und des Zusammenlebens aus und zeigte somit ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse der Bewohner. Diese Leistung wurde von den Juroren mit einer Summe von 1000 € honoriert.
Den gemeinsamen zweiten Platz belegten Paulina Funke und Greta-Luisa Heidig, die sich mit ihren Arbeiten über jeweils 600 € freuen durften, der drittplatzierte Robin Fröschen erhielt 300 €. Ebenfalls 300 € wurden für die Arbeit von Moritz Beck in Form eines Innovationspreises ausgelobt.
Die S-Immo freut sich gemeinsam mit Herrn Prof. Eckey von der FH Aachen, dieses außergewöhnliche Projekt unterstützen zu dürfen und gratuliert den Preisträgerinnen und Preisträgern nochmals sehr herzlich.
Auch im nächsten Jahr soll dieser bewährte Wettbewerb fortgesetzt werden.
Paritätische Courtageverteilung
Gesetzlich bundesweit festgeschrieben
Die S-Immo begrüßt die Entscheidung des Bundestages
Der Bundestag hat in der Sitzung vom 14. Mai 2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern angenommen. Der Bundesrat hat diese Entscheidung inzwischen gebilligt. Der Beschluss sieht vor, dass Käufer zukünftig maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen müssen. Dadurch soll in erster Linie verhindert werden, dass Maklerkosten, die vom Verkäufer verursacht wurden, dem Käufer angerechnet werden.
Die S-Immo begrüßt die Entscheidung des Bundestages, die Teilung der Maklerkosten zukünftig gesetzlich zu verankern. Für unsere Kunden wird sich dadurch nichts ändern, da wir die Maklercourtage auch in der Vergangenheit schon zwischen Verkäufer und Käufer geteilt haben.
Der Gesetzgeber hat damit eine in vielen Bundesländern bereits bestehende Praxis übernommen. Auch wir haben, wie in NRW bei größeren Maklerhäusern üblich, die Maklercourtage in der Vergangenheit bereits gleichermaßen zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Michael Axmann, Vertriebsleiter bei der S-Immo, sieht den Beschluss positiv:
„Die Gesetzesregelung entspricht unserem Selbstverständnis als Immobilienmakler. Wir sehen uns traditionell als fairer Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer. Unser langjähriges Modell, die Provision zwischen Käufer und Verkäufer zu teilen, wurde damit bestätigt und gesetzlich festgeschrieben.“
Auch Tobias Hermanns und Dietmar Röhrig, beide Geschäftsführer der S-Immo, begrüßen die Entscheidung: „Als größter Makler in der StädteRegion Aachen bieten wir sowohl unseren Verkäufern als auch unseren Käufern professionelle Unterstützung und eine sachliche Beratung – deshalb werden wir auch von beiden Parteien in gleicher Höhe bezahlt. Wir sehen uns auch zukünftig im Wettbewerb mit Maklern, die bisher auf die Innenprovision verzichtet haben, sehr gut aufgestellt.“
Würselen, im Juni 2020